Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb von Spielhallen und Vertrieb von Spiel- und Unterhaltungsgeräten aller Art, Konzeptberatung und der Verleih von Arbeitskräften und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können.