Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere:
a) Einrichtung von Betrieben und Filialen zum Zweck des Handels mit: Sport- und Freizeitartikeln aller Art, technischen Geräten aller Art, Fahrzeugen aller Art, ausgenommen: zulassungspflichtige Waren;
b) Einrichtung und Betrieb von Sportstätten und Freizeitanlagen.