Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist einem Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilt, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben einer Kart-Bahn, Wartung, Pflege und Instandsetzung von Karts. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben, zu vertreten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.