Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens und dessen Veräußerung im Rahmen der Vermögensverwaltung sowie die Verwaltung von Vermögen der Gesellschafter.
(2) Im Rahmen von Abs. (1) kann sich die Gesellschaft auch an Personengesellschaften und Gemeinschaften beteiligen, jedoch dabei allein oder gemeinsam mit Dritten die Geschäftsführung oder die unbeschränkte persönliche Haftung nur für eine solche Personengesellschaft oder Gemeinschaft übernehmen, deren Zweck und Unternehmensgegenstand entsprechend den Abs. (1) und (2) eingeschränkt sind.