Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Wird einem Geschäftsführer Alleinvertretungsbefugnis eingeräumt, so ist er gleichzeitig befugt Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erstellung sanitärer Anlagen, Warm- und Kaltwasseranlagen und Arbeiten mit Schwimmbadtechnik sowie alle übrigen Arbeiten des Gas- und Wasserinstallateur-Handwerks.