Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Erwerb und Nutzung eigenen Grundbesitzes. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die persönliche Haftung und Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen.