Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an und Verwaltung von Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand der An- und Verkauf von Grundstücken, von Lkw´s und Pkw´s, Vermittlung von Gebäude-, und Kfz- Versicherungen, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Grundstückszubehör und Kraftfahrzeugzubehör, nicht aber Geschäfte nach Makler- und Bauträgerverordnung.