Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Handel mit Grundstücken sowie Wohnungsobjekten und Durchführung von Immobilienauktionen gemäß § 34b Gewerbeordnung, Immobilienvermittlung gemäß § 34c Gewerbeordnung, Immobilienberatung sowie alle damit in sachlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Geschäfte