Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Kaffee und Genußmitteln sowie mit Waren aller Art. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen und leiten, und zwar auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sich an ihnen beteiligen oder Ihre Geschäfte führen oder andere Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und sich mit anderen Unternehmen zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen.