Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kommerzielle Verwertung und Vermarktung von allen möglichen Technologien, Know-how und Schutzrechten sowie Anbahnung von verschiedenen Arten der Kooperationen auf der Basis von aktuellen Technologien. Entwicklung von eigenen neuen Technologien sowie Weiterentwicklung von innovativen technischen Eigenschaften von Dritten, Erlangung von Schutzrechten im eigenen Namen und im Namen von Dritten Personen, Ausführung sowie Vermittlung von Auftragsforschungen. Abwicklung von jeglichen Handelsoperationen und Produktionstätigkeiten jeder Art im Rahmen des Ziels dieser Gesellschaft, sowohl als Vertreter in beliebiger Form, als auch auf eigene Rechnung und im eigenen Namen. Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten, sowie im In- als auch im Ausland.