Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erstellung und Vertrieb von computergestützten Management Systemen sowie damit verbundener Beratung; Vertrieb von Computer-Software sowie -Hardware, Anlagen und Maschinen; jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen jeder Rechtsform beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten sowie alle Geschäfte abschließen und Maßnahmen treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie ist auch berechtigt, zu diesem Zweck Anlagen und Geschäfte zu errichten, zu betreiben, zu pachten, zu vertreten und zu veräußern. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.