Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Lackierarbeiten einschließlich der dazugehörigen Hilfsarbeiten, der Verkauf von Lackierbedarf sowie der Handel mit Kfz-Zubehör. Die Gesellschaft kann insbesondere Unternehmen der in Absatz 1 erwähnten Art erwerben, sich an solchen in beliebiger Form beteiligen und auch die Geschäftsführung solcher Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.