Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel von Gummi und Metall sowie von Waren aller Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland gründen.