Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import und Handel mit Weinen aller Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin an Personengesellschaften, und Zweigniederlassungen an
anderen Orten zu errichten.