Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Erd-, Straßen- und Kanalisationsarbeiten und artverwandte Arbeiten.
Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand direkt oder indirekt beteiligen oder solche Unternehmen übernehmen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, in Kommanditgesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand als Komplementärin einzutreten.