Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Lacken aller Art, mit Zubehörteilen und Geräten zur Lackierung sowie Lackierung von Kraftfahrzeugen und Übernahme von Lackierungen aller Art für Industrieunternehmen. Die Gesellschaft kann sich direkt oder indirekt an anderen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.