Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Beratung von Unternehmen, die auf dem Gebiet der Herstellung, des Vertriebs und der Wartung von Werbeanlagen aller Art, insbesondere der Herstellung von Siebdrucken und Displays, der Herstellung von Leuchtröhren, der Ausführung von Elektroinstallationen, des Handels mit allen Gegenständen, die zu den vorstehenden Leistungen gehören, tätig sind, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich der Beteiligung an Unternehmen, die den gleichen Unternehmenszweck verfolgen. Hierzu zählt auch die Vermietung und Verpachtung von Anlagevermögen.