Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung, Erwerb, Veräußerung und Betrieb von Gastronomiebetrieben aller Art;
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Elektronik und Zubehör;
Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung von sowie die Beteiligung an Unternehmen der unter a) und b) bezeichneten Art;
Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, sowie Erwerb und Betrieb von sowie Beteiligung an Spielhallen.