Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung und Erstellung von Baumgutachten, Durchführung von Baumpflegemaßnahmen, Vermietung von Geräten sowie Verpachtung und Verwaltung der im Eigentum der Gesellschaft stehenden Grundstücke. Die Gesellschaft ist berechtigt, eigenes und fremdes Vermögen zu verwalten, gleiche und ähnliche Unternehmungen zu erwerben und sich an ihnen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, den Geschäftsbetrieb auf alle ähnlichen Geschäfte auszudehnen sowie alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienlich sind.