Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Betrieb von Gaststätten und Spielsalons sowie der Betrieb und das Aufstellen von Geld- und Unterhaltungsspielgeräten, insbesondere von diesbezüglichen Automaten aller Art. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern geeignet sind. Sie kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. Gegenstand ist auch :
An- und Verkauf von Gaststätten und Spielsalons sowie die Entgegennahme und Vermittlung von Sportwetten für staatlich konzessionierte Veranstalter.