Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vornahme von Elektroinstallationsarbeiten aller Art, Handel mit elektrischen Klein- und Großgeräten sowie Vornahme aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmen des gleichen Geschäftszweiges beteiligen.