Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- die Vorbereitung und/oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr (im eigenen Namen für eigene Rechnung) und Baubetreuung (in fremden Namen und für fremde Rechnung), Bauprojektentwicklung sowie Vermittlung, Betreuung und Koordination von Bauprojekten - soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind -
- die Verwaltung von Wohn-, Geschäfts- und Gewerbeanlagen, die Verwaltung von Wohn- und Teileigentum,
- die Vermittlung von Grundstücksgeschäften, von Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume sowie Finanzierungen,
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.