Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreiben einer Großküche mit Fernverpflegung; Belieferung von Schulen, Kindergärten, Altersheimen und Betrieben mit Speisen und Getränken; Partyservice, Ausrichtungen von Veranstaltungen jeder Art mit Speisen und Getränken sowie Zubehör; Bewirtschaftungen von Kantinen und gastronomischen Betrieben; Feinkostherstellung und Vertrieb. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf ferner Zweigniederlassungen errichten.