Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen aller Art, Kapitalanlagen jeder Art für eigene Zwecke, Haltung von Liegenschaften und Grundstücken sowie deren Vermietung und Verpachtung sowie Haltung von immateriellen Rechten und Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung