Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit und Reparatur von Kraftfahrzeugen, Kranen und Aufbauten sowie damit zusammenhängende und vergleichbare Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann gleiche oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen, für sie die Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, auch wenn sie mit dem von ihr geführten Unternehmen nicht zusammenhängen.