Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Steuerliche Beratungen und Vertretungen jeglicher Art, die nach den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes zulässig sind; auch die Erstellung und Auswertung von Buchführungen, Betriebsanalysen und betriebswirtschaftlichen Daten, Betriebs- und Unternehmensberatungen jeglicher Art, insbesondere im Zusammenhang mit der Gründung, Umwandlung, Stillegung und Sanierung von Unternehmen, Übernahme und Durchführung von Treuhandaufgaben jeglicher Art, Erstellung von Gutachten und Durchführung von Bewertungen jeglicher Art.