Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäaftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
An- und Verkauf von Grundstücken für eigene Zwecke, die Verwaltung von Grundstücken sowie die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.