Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Ausführung von Leistungen technischer und technisch- wirtschaftlicher Art (Planung, Konstruktion, Prüfung, Beratung, Begutachtung. Überwachung und Koordinierung von baulichen Anlagen einschließlich Verkehrsanlagen) soweit sie auf dem Fachgebiet des Bauingenieurswesens liegen.