Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der alleinige Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Waren. Insbesondere befasst sich die Gesellschaft mit dem Im- und Export von Sicherheitssystemen, Plomben aller Art und Konsumgütern von und nach Osteuropa. Darüber hinaus wird die Gesellschaft im Bereich der Vermittlung und der beratenden und organisatorischen Unterstützung bei Im- und Exportoperationen tätig. Des weiteren beschäftigt sich die Gesellschaft mit der Planung und Durchführung von Reisen und Unterhaltungsprogrammen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.