Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel von und mit nicht genehmigungspflichtigen Waren, insbesondere Handel mit Zubehör für Fahrzeuge, Ersatzteilen für Fahrzeuge sowie Verwaltung von Beteiligungen an anderen Vermögensgegenständen, insbesondere Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin