Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Gebraucht- und Neuwagen, Ersatzteilen und Autozubehör, das Betreiben einer KFZ-Werkstatt und artverwandten Geschäften sowie der Betrieb einer Autovermietung. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an anderen Gesellschaften, insbesondere unter Übernahme der Geschäftsführung, beteiligen sowie Zweigniederlassungen an anderen Orten errichten.