Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, der Vertrieb, das Verlegen, die Montage von Parkett aller Art, Schwingböden, schwimmende Estriche, Trockenunterböden, PVC- und Teppichböden aller Fabrikate, Decken- und Wandvertäfelungen, Jalousien und Falttüren sowie aller sonstigen Materialien für den Bau und Innenausbau, Freizeit und Hobbyartikel.
Die Gesellschaft kann gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.