Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Der Betrieb von gepachteten und eigenen Bestattungsunternehmen sowie Steinmetzbetrieben einschließlich damit verbundener Geschäftszweige sowie die Vornahme aller Nebengeschäfte, die dem Hauptzweck der Gesellschaft zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.