Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Ausführung von Malerarbeiten, Gerüstbau- und Gerüstverleih, sowie Teppichverlegearbeiten. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Vertretung anderer Gesellschaften und Firmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen und alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.