Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Apparaten für die chemische, pharmazeutische und Nahrungsmittel-Industrie, sowie Bau von Entsorgungsanlagen, Lizenzbau von Maschinen und Anlagen, Erstellung von Bauteilen nach Zeichnungen und technischen Vorgaben sowie Konstruktions- und Planungsleistungen. Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu erwerben oder zu gründen sowie Zweigniederlassungen, auch im Ausland, zu errichten. Die Gesellschaft betreibt keine nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtigen Geschäfte.