Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Automaten, der Betrieb von Spielhallen, die Aufstellung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten jeglicher Art, der An- und Verkauf von solchen Automaten und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, An- und Verkauf und der Betrieb von Gast- und Schankwirtschaften, Imbißbetrieben sowie Beherberungsbetrieben und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Verwaltung von Immobilien.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen.
Sie ist insbesondere auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen.
Sie kann andere Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.