Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer sind bei Geschäften mit den Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Bearbeitung von Elektroschrott sowie die Rückgewinnung und Verwertung von Wertstoffen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen sowie sich an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen.