Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, insbesondere IT-Beratung, die Erstellung von Softwaresystemen, Kommunikationstraining, Coaching, Schulung, Handel mit Software, Hardware, Teachware und Präsentationstechnik nebst Zubehör, Fachbüchern und Medien. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.