Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung und Verpachtung von Immobilien, insbesondere die Verwaltung von Immobilien und der Handel mit Baustoffen aller Art.
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleiche oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen und alle Maßnahmen zu ergreifen, um Geschäfte durchzuführen, die der Erweiterung und Förderung des Gesellschaftszweckes unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.