Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen der Unternehmensberatung sowie die genehmigungsfreie Zustellung von Katalogen, Prospekten, Zeitungen, Zeitschriften und ähnlichen Druckerzeugnissen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und die Vertretung anderer Gesellschaften und Firmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen.