Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Rickert GmbH & Co. KG, die die Durchführung von Tätigkeiten im Rahmen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation im Sinne des Straßenrechts und des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie die Begutachtung und Bewertung von Fahrzeugen und Maschinen aller Art und die Schadensschätzungen an Fahrzeugen, Baumaschinen und sonstigen Maschinen zum Gegenstand hat.