Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Immobilien, Durchführung von Hausverwaltungen, Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen sowie Fondsanteilen und Darlehen, Handel mit Aktien auf eigenen Namen und eigene Rechnung, Beteiligung an anderen Unternehmen, Wirtschafts- und Unternehmensberatung.