Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Tätigkeit als Bauträger, Baubetreuer und Makler gern. § 34c GewO, An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten einschließlich aller Architekten- und Statikleistungen durch Subunternehmer, Vermittlung gleichartiger Geschäfte, An- und Verkauf und Vertrieb regenerativer Energieanlagen, Vertrieb von Baumaterialien, Vermittlung von Finanzierungen und Darlehen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.