Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Entwicklung von Einbauküchen und Küchen aller Art, Planung, Entwicklung und Duchführung von Bauvorhaben und deren Haustechnik einschließlich der Bäder, Planung und Erneuerung der Haustechnik zum Zweck der Energieeinsparung, Erwerb, Erschließung und Verkauf von Grundstücken, Vertrieb von ökologischen und herkömmlichen Baumaterialien, die der Energieeinsparung dienen, Import und Vertrieb von Fertighäusern, Bausätzen und Bauteilen sowie Baustoffen aller Art.