Die Gesellschaft hat ein oder mehrere Vorstandsmitglieder.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen sowie das Erbringen aller damit zusammenhängender Dienstleistungen.
Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar den vorstehenden Zweck zu dienen geeignet sind.
Sie darf Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen.