Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung und der Verkauf von Software und Unternehmensberatung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen und Vertretungen im In- und Ausland zu errichten und Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder zu pachten und sich in jeder Form an anderen Unternehmen zu beteiligen.