Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zusammenschluss von Meistern zur gemeinsamen Erbringung von Bauleistungen sowie die Errichtung eines Baugewerbeparkes, der Handel mit Grundstücken und Gebäuden sowie mit grundstücksgleichen Rechten und der Handel mit Bau- und Werkstoffen aller Art, die Planung, Entwicklung und Durchführung von Bauten aller Art incl. Baubetreuung.
Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Sie kann sich insbesondere an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, und zwar auch unter Übernahme der persönlichen Haftung, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.