Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit und Vertrieb von sämtlichen Imbißbedarfsartikeln, Lebensmitteln und nichtgenehmigungspflichtigen Waren aller Art sowie Durchführung und Beratung von gastronomischen Veranstaltungen, ferner Erwerb, Verpachtung und Vermietung von Immobilien und die damit zusammenhängenden Geschäfte, Beratung von gastronomischen Betrieben sowie Aufbereitung, Transfer und Vermietung von Pkw und Lkw und die dazugehörigen Geschäfte.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen.