Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Er darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Maurerhandwerk, beschränkt auf den nachträglichen Einbau von Edelstahlrohren in Schornsteinen sowie der Einzelhandel mit Schornsteinen und Schornsteinzubehör, Baustoffen dafür und Feuerstätten und alle mit den vorstehenden Gegenständen im Zusammenhang stehenden Reparatur- und Nebenarbeiten.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.