Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Binnen- und Außenhandel mit Zucht- und Nutzvieh. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen, insbesondere auch als persönlich haftende und / oder geschäftsführende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und unterhalten.